Ob mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen – wer in Deutschland unterwegs ist, stellt sich oft die Frage, wie lange das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle stehen bleiben darf. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Stellplatzes, die örtlichen Vorschriften und der Verwendungszweck des Fahrzeugs.
Grundsätzlich gilt: Ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen so lange geparkt werden, wie es keine Beschilderung oder andere Regelungen einschränken. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten.
Parken oder Campen? Der entscheidende Unterschied
Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Parken und Campen.
- Parken: Bedeutet, dass das Fahrzeug abgestellt wird, ohne dass eine erkennbare Nutzung als Wohnraum stattfindet. Das bedeutet, dass keine Campingmöbel ausgepackt, Markisen ausgefahren oder Fenster mit Vorhängen verdeckt werden sollten. In diesem Fall darf ein Wohnmobil in der Regel bis zu 14 Tage an der gleichen Stelle stehen bleiben, sofern keine anderslautenden Schilder oder Anwohnerregelungen bestehen.
- Campen: Wenn das Wohnmobil offensichtlich zum Wohnen genutzt wird – beispielsweise durch das Ausfahren der Stützen, Aufstellen von Campingmöbeln oder längeres Verweilen im Fahrzeug – kann dies als unerlaubtes Wildcampen gewertet werden. In diesem Fall greifen die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder der Kommune, die das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen oft nur für eine Nacht erlauben.
Sonderregelungen für bestimmte Parkflächen
Je nach Standort gibt es unterschiedliche Regeln für das Abstellen eines Wohnmobils oder Wohnwagens:
- Öffentliche Parkplätze: Sofern keine Parkverbote oder zeitlichen Begrenzungen ausgeschildert sind, darf ein Fahrzeug bis zu 14 Tage an derselben Stelle stehen.
- Wohngebiete mit Parkzonenregelung: In Anwohnerparkzonen oder Zonen mit Parkscheibenpflicht muss sich an die ausgeschilderten Vorgaben gehalten werden.
- Parken mit Anhänger: Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu 2 Wochen abgestellt werden.
- Privatgrundstücke: Hier gelten die Bestimmungen des Eigentümers. Wer sein Wohnmobil auf Privatgrund parken möchte, sollte vorher eine Erlaubnis einholen.
- Naturschutzgebiete und Waldwege: In diesen Bereichen ist das Parken oft gänzlich untersagt, um die Natur zu schützen.
Was passiert, wenn das Fahrzeug zu lange steht?
Wenn ein Wohnmobil oder Wohnwagen die zulässige Parkdauer überschreitet, kann es von der zuständigen Behörde als „abgestelltes Fahrzeug ohne gültigen Zweck“ betrachtet werden. In diesem Fall drohen:
- Verwarnungen oder Bußgelder
- Abschleppen durch das Ordnungsamt
- Gebühren für das Entfernen des Fahrzeugs
Besonders in Städten oder touristisch stark frequentierten Regionen wird dies strenger gehandhabt als in ländlichen Gebieten.
Fazit – Wo und wie lange darf man parken?
In Deutschland darf ein Wohnmobil auf öffentlichen Parkflächen in der Regel bis zu 14 Tage an der gleichen Stelle stehen, solange es sich nur um Parken und nicht um Campen handelt. Wer sein Fahrzeug länger abstellen möchte, sollte nach expliziten Langzeitparkplätzen suchen oder sich eine private Stellmöglichkeit sichern.
Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich, vorab die örtlichen Vorschriften zu prüfen und Schilder sowie Verkehrsbeschränkungen genau zu beachten. So bleibt das Reisen mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen entspannt und regelkonform.